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Öffentlichkeitsarbeit

Biotopschutzrechtlicher Fachbeitrag (§ 30 BNatSchG)

2015
Brookkehre in Hamburg Bergedorf - artenschutzrechtliche Begutachtung von städtischen Grundstücken 2015

Auf Grundstücken in Hamburg Bergedorf, die für eine gewerbliche bzw. Mischbebauung vorgesehen sind und für die ein gültiger Bebauungsplan vorhanden ist, musste im Vorfeld der Bebauung einerseits geprüft werden, ob artenschutzrechtliche Belange gemäß Paragraf 44 BNatSchG und andererseits, da es sich um einen alten Bebauungsplan handelt, ob Belange des besonderen Biotopschutzes gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG berührt sind.

Auftraggeber: Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Abteilung Flächen- und Portfoliomanagement

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